Was ist LOF/ZM oder VKP?
Früher hatten Quads oder ATV erst mal eine VKP Zulassung.
Die maximale KW Leistung war auf 15kw begrenzt.
Egal, wie groß das Quad war bzw. wie viel Hubraum es hatte
oder welche Leistung theoretisch im Motor steckte.
Diese müssten dann entsprechend gedrosselt werden.
Die übliche Bezeichnung im Amtsdeutsch für ein normales Quad ist Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung, abgekürzt VKP,
Als LOF/ZM, Zugmaschine, Ackerschlepper, (gab es nur in Deutschland und war oft eine Einzelabnahme)
bezeichnet man Fahrzeuge die von Haus aus einen stärkeren Motor haben
und welche durch Umbau (unter anderem mit AHK, Nebelschlusslichter etc) und TÜV Abnahme als landwirtschaftliches Fahrzeug mit offener Leistung
oder als Zugmaschine legal mit mehr Leistung fahren dürfen.
Diese Legale Möglichkeit haben wir nur in Deutschland, um die volle Leistung nutzen zu können.
Ein paar Hersteller haben dann auch für Deutschland auch ab Werk bestellbare LOF Fahrzeuge angeboten.
Zugmaschinen Zulassungen haben eine eingetragene AHK, haben vorne 2 Scheinwerfer, hinten 2 x Rück- und Bremslicht getrennt rechts und links und
Nebelscheinwerfer.
Inzwischen haben sich die gesetzliche Vorschriften geändert.
Natürlich haben alle schon zugelassenen Fahrzeuge Bestandschutz.
Die meisten neuen ATV haben heutzutage T3b / Zugmaschine.
