Unterschiede Zulassungsform T3b und T3b ABS
Unterschiede Zulassungsform T3b und T3b ABS
Wie der Name schon sagt, gibt es inzwischen die beiden für neue Fahrzeuge geltende Zulassungsformen, T3b und T3b ABS
Das Vorhandensein von ABS entscheidet über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit:
T3b OHNE ABS:
Bei diesen Modellen ist gesetzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt, das ATV wird gedrosselt.
T3b MIT ABS: Diese ATV dürfen „offen“ fahren.
Die ATVs erreichen je nach Modell und Motorisierung, Geschwindigkeiten zwischen 105 km/h und 125 km/h.
Sie dürften daher auch auf der Autobahn gefahren, aber ernsthaft, wer will mit einem ATV auf die Autobahn.
Seit dem ende Oktober 2024, die klassischen LOF-Zulassungen (Zugmaschinen/Ackerschlepper) weggefallen sind, ist die T3b-Klasse (wahlweise mit oder ohne ABS)
der neue Standard für die Straßenzulassung von ATV geworden.
